Der Weg zum Führerausweis

  1. Wer bereits einen Führerausweis der Kategorien A oder A1 besitzt, kann den Lernfahrausweis für die Kategorie B ohne Nothelferkurs, Theorieprüfung und VKU direkt beantragen. Formulare bekommst du bei der Fahrlehrerin oder dem Fahrlehrer, auf dem Polizeiposten oder HIER zum downloaden.
  2. Wer noch keinen Ausweis besitzt, organisiert sich zuerst das Formular um den Lernfahrausweis zu beantragen (siehe oben). Dies kannst du bereits 2 Monate vor dem 18. Geburtstag tun. Dann füllst du das Formular wahrheitsgetreu aus! Dazu brauchst du folgende Details:
    • Nothelferkurs (6 Jahre gültig); ausgenommen ist das Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis sowie Ärzte. Du kannst Dich für den Nothelferkurs direkt bei uns melden!
    • 2 farbige Passfotos (35x45mm, ohne Sonnenbrille, Hut etc.)
    • Den Sehtest kannst du bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt machen lassen. Nimm das ausgefüllte Gesuchsformular, eine ID und die 2 Passfotos gleich mit.
  3. Wenn du das Formular ausgefüllt und alle erwähnten Details beisammen hast, bring es beim Einwohneramt deiner Wohngemeinde persönlich vorbei (es wird dann nach Prüfung ans Strassenverkehrsamt weitergeleitet). Du kannst aber auch direkt zum Strassenverkehrsamt gehen. In diesem Fall vergiss nicht, das Formular, einen Pass oder eine ID, die Niederlassungsbewilligung oder den Ausländerausweis mitzunehmen.
  4. Nach Eingang aller Unterlagen schickt dir das Strassenverkehrsamt eine Anmeldekarte für die Theorieprüfung. Diese kann zur Zeit nur auf Deutsch, Französisch, Italienisch und bis auf weiteres noch Englisch abgelegt werden. Wenn du Hilfe brauchst oder eine CD mit den Prüfungsfragen kaufen möchtest, ruf uns an.
  5. Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du den Lernfahrausweis (LFA). Dieser ist ab dem 18. Lebensjahr für eine Dauer von 24 Monaten gültig. Keine Verlängerung möglich!
  6. Ab jetzt kannst du Fahrstunden nehmen. Es würde uns freuen, wenn du dies bei uns tust! Es gibt keine Mindestanzahl an Fahrstunden: man muss es einfach richtig und sicher können!
  7. Zur Anmeldung der praktischen Prüfung brauchen wir dann eine Bestätigung über den obligatorischen Verkehrskundeunterricht. Dies sind 4 Abende à 2 Stunden! Diesen Kurs kannst du während der Fahrausbildung absolvieren. Ruf uns an, wir geben dir alle nötigen Infos und Daten dazu!
  8. Die praktische Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt dauert ca. 50 Minuten. Der Experte wird dann prüfen, ob du dich im Verkehr, inkl. Autobahnen und Autostrassen, sowie beim Manövrieren sicher und korrekt verhalten kannst.
  9. Als Neulenker fällst du wahrscheinlich unter das Gesetz der 2-Phasen-Ausbildung. (Mehr darüber findest du im separaten Info-Blatt).

Wir wünschen dir viel Erfolg und würden uns freuen, dich bis zum Führerausweis begleiten zu dürfen!

Das Team der Theoriegemeinschaft

 Weitere Infos findest du auf der Webseite der ASA Führerausweise.ch