2. Phase
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Führerschein auf Probe (befristet auf 3 Jahre) Punkt 4b auf dem Ausweis zeigt das Ablaufdatum! |
Wen betrifft das?
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die -unabhängig vom Geburtsdatum - nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder einer Motorenleistung von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen. Wer vor dem 30. November 2005 einen Lernfahrausweis hatte oder wer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kategorie A oder B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet.
Dauer der Probezeit?
3 Jahre, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, die zum Entzug des Führerausweises auf Probe und somit zu einer Verlängerung der Probezeit führen würden.
Wie bekommt man den unbefristeten Führerausweis?
Nach Ablauf der Probezeit und dem Nachweis der zweitägigen Weiterbildung. Es muss ein Gesuch gestellt werden! Dieses kann frühestens 1 Monat vor dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
Wie lange dauert die Weiterbildung?
16 Stunden, aufgeteilt auf 2 Tage. Der 1. Tag sollte laut Gesetz innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der 2. Tag vor Ablauf der Probezeit. Wenn möglich mit dem eigenen Auto kommen.
Was wird an diesen Tagen gemacht?
1. Tag: Auf dem Übungsplatz erleben Sie die Auswirkungen des Bremsweges, die Kurvengeschwindigkeit, die Wirkung des Abstandhaltens. Es wird aufgezeigt, wie gefährliche Unfallsituationen vermieden werden können. Weiter gibt es Infos zu Unfallursachen, zu straf- und massnahmenrechtlichen sowie finanziellen und sozialen Folgen.
2. Tag: Eine Feedbackfahrt zu der andere mitfahrende Kursteilnehmer Rückmeldungen über den jeweiligen Fahrstil geben. Vertiefen der Kenntnisse aus der Fahrschule wie z.B. umwelt-, energieschonende und partnerschaftliche Fahrweise. Jeder setzt sich mit seinem persönlichen Verhalten im Verkehr auseinander.
Wo kann man sich für diese Kurse anmelden?
Melde Dich bei uns, wir werden Deine Anmeldung entgegennehmen und alles weitere organisieren.
Was kosten die Kurse
Die beiden Tage kosten zusammen ca. Fr. 800.-
Was passiert, wenn diese Kurse nicht absolviert werden?
Die Kurse müssen während der Probezeit gemacht werden, sonst verliert man sämtliche, im Ausweis eingetragene, Fahrberechtigungen. Mit einem gebührenpflichtigen Gesuch kann die Weiterbildung innert einer Nachfrist von 3 Monaten nachgeholt werden. Eine separate Bewilligung zum Führen von Motorfahrzeugen – beschränkt auf die zwei Kurstage – stellt das Strassenverkehrsamt aus. Nach dieser Nachfrist muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis eingereicht werden und nochmals eine theoretische und praktische Führerprüfung gemacht werden.
Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Die Probezeit wird um ein Jahr verlängert und es wird ein neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Wird eine zweite Widerhandlung begangen, die zum Entzug des Führerausweises führt, verfällt der Ausweis. Dies gilt auch, wenn der Ausweis (in Unkenntnis der zweiten Widerhandlung) bereits unbefristet erteilt wurde. Die Annullierung betrifft alle Kategorien und Unterkategorien. Das Gleiche gilt für die Spezialkategorien, wenn der Ausweisinhaber keine Gewähr bietet, dass er künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorie keine Widerhandlung begeht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis der Spezialkategorien aus.
Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe annulliert wird?
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartefrist von mindestens einem Jahr seit der Widerhandlung, welche zur Annullierung des Ausweises führte, beantragt werden. Zudem muss ein verkehrspsychologisches Gutachten, welches die Fahreignung bestätigt, vorgelegt werden. Nach bestandener Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.
Und übrigens…
Es gibt keinen grünen L und man muss auch nicht 3 Jahre lang den blauen ans Fahrzeug kleben. Das Fahrzeug muss also nicht speziell gekennzeichnet sein.










